Fachbereich 6 Rechtswissenschaft

BAföG

BAföG-Beauftragter

 

Prof. Dr. Reinhard Damm    


GW1, A 2340
Telefon 0421 218 66041
rdamm@uni-bremen.de 

 

  BAföG-Beauftragter

 

 

Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano LL.M. (EHI)

GW1, C 2270
Tel.: 0421 218 66201
Fax: 0421 218 66230

BAföG-Beschluss des FBR vom 24.10.2012  

1. Ein ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaft im Sinne der BAföG-Richtlinien erfordert am Fachbereich Rechtswissenschaft, dass bis zum Ende des 4. Fachsemesters die Zwischenprüfung bestanden worden ist. Sie umfasst gem. § 19 Abs. 1 PO folgende Prüfungsleistungen: Grundlagen I, Zivilrecht I, Öffentliches Recht I und Strafrecht I. Bei erstmaligem Nichtbestehen entscheidet das BAföG-Amt nach dem jeweiligen Leistungsstand über die Möglichkeit der Weiterförderung im fünften Semester.

2. In Härtefällen (Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft, Kindererziehung) kann das BAföG-Amt die Vorlage der positiven Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums bei Vorlage entsprechender Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt zulassen.

3. Bei erstmaliger Beantragung von BAföG nach dem 4. Fachsemester ist, außer der Zwischenprüfung, am Ende des 5. Fachsemesters das Bestehen von zwei Modulprüfungen (Prüfungsvorleistungen für die staatliche Pflichtfachprüfung) gem. § 25 Abs. 1 PO und ab Ende des 6. Semesters das Bestehen von vier Modulprüfungen (Prüfungsvorleistungen für die staatliche Pflichtfachprüfung) gem. § 25 Abs. 1 PO erforderlich.

Die Härtefallregelung gem. Ziffer 2 gilt entsprechend.  

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