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Fachbereich 6 Rechtswissenschaft
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StaatsexamensstudiumNach wie vor ist in Deutschland das Staatsexamen der zentrale Abschluss des universitären (1. Staatsexamen) wie des praktischen Teils (2. Staatsexamen) der Ausbildung von Juristinnen und Juristen. Mit dem 2. Staatsexamen wird die Befähigung zum Richteramt (Staatsdienst) und damit zugleich die Zulassungsvoraussetzung zur Rechtsanwaltschaft erlangt. Die Prüfung im 1. Staatsexamen wird teils durch die Universität (Universitäre Schwerpunktprüfung am Ende des Schwerpunktstudiums), teils durch das staatliche Justizprüfungsamt (Klausurenexamen nach Erwerb aller hierfür erforderlichen Scheine an der Universität) verantwortet und durchgeführt. Zu den möglichen Gestaltungen der Kombination von Universitätsprüfung und Staatsprüfung finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt (über deren Termine Sie unter Aktuelles informiert werden).
Mittelfristig ist nicht damit zu rechnen, dass sich der Bologna-Prozess auch für die Juristenausbildung durchsetzt und Bachelor-/Masterstudiengänge den traditionellen Studiengang verdrängen. Ob das Festhalten an der Tradition zukunftsträchtig und klug im Hinblick auf die Chancen der Absolvent(inn)en auf dem europäischen und internationalen Arbeitsmarkt ist, wird heftig diskutiert. Wer sich über eine Alternative informieren möchte, sei auf die Seiten der Hanse Law School verwiesen.
Weiterführende Hinweise und verbindliche Informationen zum staatlichen Prüfungsteil erhalten Sie auf der Homepage des Justizprüfungsamtes beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen. |
STUDIUM |
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