Übersicht über den Ablauf der zu erwerbenden Leistungsnachweise
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1. - 2. Semester
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Praktische Studienzeiten:
In der vorlesungsfreien Zeit sind drei Monate praktische Studienzeiten bei Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten oder anderen Stellen abzuleisten (§ 7 JAPG). Voraussetzung für die Zulassung zu den praktischen Studienzeiten ist der Erwerb der Klausuren und des Portfolios im 1. bis 2. Semester. Die praktischen Studienzeiten werden unterteilt in ein Grundpraktikum und ein Schwerpunktpraktikum.
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ab 2. Semester
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3. - 5. Semester
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1. - 5. Semester
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1. - 5. Semester
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· 2 Seminarscheine
o 1 Seminarschein in Grundlagen des Rechts
o 1 Seminarschein aus dem Pflichtbereich des gewählten Schwerpunktbereichs
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„fortgeschrittene Phase des Studiums“
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Die Teilnahme an der Schwerpunktausbildung setzt voraus, dass alle Module bestanden sind.
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i.d.R. während des Schwerpunktstudiums
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i.d.R. während des Schwerpunktstudiums
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Erste Juristische Prüfung:
Staatliche Pflichtfachprüfung
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
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ab dem 6. Semester ggfs. unter Vorziehen der staatlichen Pflichtfachprüfung
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*) Für Einzelheiten vgl. „Merkblatt zur Zwischenprüfung“ unter
www.jura.uni-bremen.de/Studium/Staatsexamen/Studienvorschriften
www.jura.uni-bremen.de/Studium/Staatsexamen/Studienvorschriften
**) Vgl. hierzu auch „Große Leistungsnachweise“ unter
www.jura.uni-bremen.de/Studium/Staatsexamen/Studienvorschriften
***) Der Fremdsprachennachweis kann auch z.B. durch ein Auslandsstudium erbracht werden, wenn dort ein schriftlicher Leistungsnachweis in einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung erbracht worden ist (nicht für Studierende, die vor dem Wintersemester 2003/2004 begonnen haben).www.jura.uni-bremen.de/Studium/Staatsexamen/Studienvorschriften